AGB für Designleistungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign (AGW)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Designagentur Posterpoint GmbH & Co. KG und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Posterpoint GmbH & Co. KG  (nachfolgend Agentur genannt) nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1     Mitwirkung des Auftraggebers

1.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle Unterlagen, die für die Erstellung der Webseite gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.

1.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er der Agentur für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat die Agentur von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

1.3 Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit der Agentur abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

2     Nutzungsrechte

2.1 Die Agentur räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.

2.2 Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom der Agentur gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und sind zusätzlich zu vergüten.

2.3 Der Agentur ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. Die Agentur hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu ihrer eigenen

Webseite.

2.4 Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von der Agentur vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von der Agentur.

2.5 Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

3    Herausgabe von Daten

3.1 Die Agentur übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann die Agentur ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.

3.2 Hat dir Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von der Agentur  verändert werden.

3.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

4     Vergütung

4.1 Der Auftraggeber zahlt an die Agentur die vereinbarte Vergütung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann die Agentur für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von der Agentur zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen.

4.2 Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch die Agentur ersetzt.

4.3 Die Agentur erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung  notwendigen Fremd-

leistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Die Agentur ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur hierzu Vollmacht zu erteilen.

4.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, sind der Agentur die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Haftung

5.1 Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

5.2 Die Agentur haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn die Agentur sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.

5.3 Die Agentur erstellt die Webseite so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Sie haftet nicht dafür, dass die Webseite auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet sie nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet sie nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten.

5.4 Die Agentur haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und für Schäden an Leben und Gesundheit von Personen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet er nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

6 Schlussbestimmungen

6.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart.

Stand 8.2015

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